Wir suchen den Gartenschläfer!

Haben Sie ihn gesehen?

Das Vorkommen des in Europa heimischen Gartenschläfers (Eliomys quercinus) ist in den letzten 20-30 Jahren um ca. 50 % zurückgegangen. Die Art wird mittlerweile in der Roten Liste Deutschlands (2020) als stark gefährdet eingestuft. Mit mehr als 10 % der weltweiten Bestände trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für den Erhalt des Gartenschläfers und seines Lebensraumes.

Im Rahmen des „Bundesprogramms Biologische Vielfalt“ und des Projekts „Spurensuche Gartenschläfer“ (www.gartenschlaefer.de) soll die Kenntnis seiner Verbreitung aktualisiert werden, welche auch Grundlage für zukünftige Schutzkonzepte sein wird. Einen Überblick zum aktuellen bundesweiten Kenntnisstand der Verbreitung liefert die Meldestelle von „Spurensuche Gartenschläfer“ (www.meldestelle.gartenschlaefer.de), wo Interessierte ihre Gartenschläfernachweise deutschlandweit melden können.

Seit November 2020 ist die Arbeitsgruppe Wildlebende Säugetiere Baden-Württemberg e.V. (AGWS; www.agws-bw.de) für die Erfassung des Gartenschläfers in Baden-Württemberg verantwortlich. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten:

  1. Haben Sie in den letzten 5 Jahren Gartenschläfer in Baden-Württemberg festgestellt?
  2. Sind Ihnen Gartenschläferfunde oder Beobachtungen von anderen Personen gemeldet worden?

Im Rahmen des Projekts sind belegte Gartenschläfernachweise mit Foto, Video, Pfotenabdruck im Spurentunnel oder als Totfund von entscheidender Bedeutung. Aber auch Beobachtungen von Personen mit Artkenntnis sind von großer Wichtigkeit. Hier sind eine möglichst genaue Beschreibung des Fundes und dessen Umstände (www.agws-bw.de/gsibw) für uns wertvolle Informationen.

Bitte teilen Sie uns (Kontakt(at)agws-bw.de) Ihnen bekannte Gartenschläfer-Vorkommen und die genauen Angaben zum Fund / zur Beobachtung mit (Datum, Koordinaten des Fundorts, Ortsbeschreibung, Lebensraum, Umstände, Name des Finders oder einer Kontaktperson) und fügen Sie – soweit vorhanden – Belege (z. B. Foto, Video) hinzu. Eine Zusammenstellung der benötigten Angaben finden sie hier (www.agws-bw.de/gsibw). Mögliche Rückfragen beantworten wir gern.

Tot aufgefundene Tiere sollten wenn möglich schnell eingefroren werden. Informationen zum weiteren Vorgehen bei Totfunden von Gartenschläfern erhalten Sie auch auf unserer Homepage (www.agws-bw.de/gsibw ).