Wir schützen Wildtiere und -pflanzen

Der Schönbuch ist Lebensraum vieler, teils seltener Tiere und Pflanzen. Besonders hervorzuheben sind Vorkommen von Amphibien, Fledermäusen und Spechten.

Das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg erlaubt das Sammeln von Beeren, Pilzen, Streu und Leseholz in „ortsüblichem Umfang“. Das bedeutet: in kleinen Mengen für den Eigengebrauch darf gesammelt werden, aber nicht zur kommerziellen Nutzung. Wildpflanzen dürfen im Umfang eines Handstraußes grundsätzlich gepflückt werden. Bei geschützten Exemplaren, wie z.B. Orchideen, ist die Entnahme verboten. Beim Pflücken sollte darauf geachtet werden, dass die Wurzeln im Boden verbleiben. Bitte entnehmen Sie nur Pflanzen, die Sie wirklich nutzen möchten. Ansonsten belassen Sie die Gewächse am besten einfach dort, wo das Ökosystem einen Platz dafür vorgesehen hat.

Wussten Sie, dass im Schönbuch 16 der insgesamt 20 Amphibienarten Deutschlands vorkommen und 17 der insgesamt 21 in Deutschland lebenden Fledermausarten? Sieben der neun heimischen Spechtarten kommen hier vor. Damit das so bleibt, reichen schon wenige Regeln. Da sich tagsüber viele Besuchende im Schönbuch aufhalten, können viele Tiere nur in den Dämmerungszeiten und nachts ihre Rückzugsorte verlassen, um zu fressen. Um den Tieren die Nahrungsaufnahme zu ermöglichen, meiden Sie Aufenthalte im Wald zu diesen Zeiten. Grundsätzlich verhalten wir uns so, dass wir Tiere nicht absichtlich erschrecken oder gefährden. Auch hier hat bewusstWild, ein Partner des Naturparks Schönbuch, einige interessante Tipps.