Waldbrandgefahr im Land sehr hoch

Rauchverbot im Wald beachten; aktuell im Schönbuch keine Grillplatzsperrungen

Das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert:

Minister Peter Hauk MdL: „Umsichtiges Handeln schützt unsere Wälder vor Waldbränden“
„Die trockenheiße Witterung der letzten Tage hat auch im Land die Waldbrandgefahr ansteigen lassen und erreicht bis Mitte der Woche in weiten Teilen Stufe 4 und 5, das heißt hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Alle, die den Wald in den nächsten Tagen besuchen, sollten sehr umsichtig sein und darauf achten, selbst kein Feuer auszulösen und mögliche Brände schnell zu melden. Grundsätzlich gilt, dass offenes Feuer und Rauchen im Wald tabu sind. 

Verhaltensregeln zur Erholung im Wald

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
  • Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Denken Sie an die Waldtiere, die momentan mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt sind und nehmen Sie Ihren Vierbeiner am besten an die Leine.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

  1. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und sich sowie andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.
  2. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe (markante Geländepunkte oder der Standort per GPS Funktion des Mobiltelefons), Brandausmaß
  3. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  4. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  5. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  6. Nutzen Sie die kostenfreie App ,Hilfe im Wald‘: Im Notfall können Sie die Einsatzkräfte direkt zu ihrem Standort navigieren.

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der FVA zum Thema Waldbrandmanagement. Waldbesitzer können sich zu dem Thema bei den Ansprechpersonen der unteren Forstbehörden beraten lassen. Wichtig ist dabei ein präventiver Waldbau mit aktiver Waldbewirtschaftung, wie dies in den aktuell überarbeiteten Waldentwicklungstypen integriert ist.

Hintergrundinformationen
Die Plattform Integriertes Waldbrandmanagement dient dem Land als Bezugspunkt für die Initiierung und Stärkung landesweiter Initiativen der Waldbrandprävention und -vorsorge sowie der Verbesserung der Fähigkeiten zur Waldbrandbekämpfung. Sie verbindet die Verwaltungen von Forst und Feuerwehr sowie weitere relevante Organisationen im Bereich Waldbrandmanagement. Damit ist die Plattform ein innovatives Beratungsgremium, in welchem die Mitglieder sich austauschen und Entscheidungen vorbereiten können, die dann von den zuständigen Stellen beschlossen und umgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Plattform integriertes Waldbrandmanagement finden Sie hier.
Den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Wald in Baden-Württemberg und was die Forstleute unternehmen, um den Wald im Klimawandel zu erhalten finden Sie hier.

Hier können Sie die Pressemitteilung des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz als pdf herunterladen.

Hinweise für den Naturpark Schönbuch

Bei hoher Waldbrandgefahr kommt es vor, dass Grillstellen aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen; sie sind in der Regel vor Ort gekennzeichnet. Informationen darüber, welche Feuerstellen aktuell gesperrt sind, finden Sie ggf. auf den Seiten des betroffenen Landkreises und hier auf der Website des Naturparks.