Sie bieten Veranstaltungen im Naturpark Schönbuch oder in einer der angrenzenden Gemeinden an und möchten diese über den Naturpark bewerben? Sehr gern! Melden Sie sich einfach in der Geschäftsstelle.
Wir bieten folgenden kostenlosen Service
Bewerbung. Der Veranstaltungskalender erscheint jedes Jahr in gedruckter Form sowie in verschiedenen Onlinemedien, insbesondere auf der Terminseite des Naturparks, im Naturpark-Newsletter und in Auszügen in unseren sozialen Medien, teilweise auch auf TreffpunktWald oder anderen Plattformen.
Genehmigung / Gestattung. Alle öffentlich beworbenen Veranstaltungen im Wald müssen von den unteren Forstbehörden auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. Dies gilt natürlich auch dann, wenn sie nicht über den Veranstaltungskalender des Naturparks beworben werden. Die uns gemeldeten Veranstaltungen werden gebündelt an die zuständigen unteren Forstbehörden und ForstBW weitergegeben. Sollte im Einzelfall eine (kostenpflichtige) Genehmigung / Gestattung notwendig sein, müssen Sie diese beauftragen; in diesem Fall geben wir Ihnen Bescheid.
Eine forstrechtliche Genehmigung bedeutet eine genauere Prüfung dessen, was Sie vorhaben. Sie wird dann notwendig, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Veranstaltung Lebensgemeinschaften, andere Waldbesucher oder der fortliche Betrieb gestört werden könnten. Beispiele dafür sind
- große Veranstaltung (über 25 Teilnehmer)
- findet nachts statt
- Verbindung mit Feuer (Fackeln, Lagerfeuer, ...)
- wenn etwas gesammelt wird (Wildkräuter, Pilze, ...)
- Wasser: Bachwanderungen, ...
Wegen des teils erheblichen Arbeitsaufwands für die uFB sind sie kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt vom Arbeitsaufwand ab. Im Ausnahmefall kann der Förderverein des Naturparks diese Gebühr übernehmen.
Versicherung. Für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von "Kleinveranstaltern", dazu zählen insbesondere die natur- und umweltpädagogischen Führungen, Wanderungen mit begrenzter Teilnehmerzahl und ähnliches, besteht über den Förderverein des Naturparks eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Melden Sie sich also bitte, sollte etwas passieren.
Sie sind verantwortlich!
Sie als Anbieter sind für Ihre Veranstaltungen selbst verantwortlich. Die Naturparkverwaltung tritt (außer bei eigenen Veranstaltungen) nicht als Veranstalter in Erscheinung. Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Forstrevierleitung auf, bevor Sie eine Veranstaltung genauer planen oder durchführen. Informieren Sie sich auch über die aktuellen Coronaverordnungen - Sie müssen dafür sorgen, dass alle Regeln eingehalten werden.
Voraussetzungen für eine Aufnahme in den gedruckten Veranstaltungskalender
- Die Veranstaltung muss innerhalb der Grenzen des Naturparks oder in einer der angrenzenden Gemeinden stattfinden
- Es ist ein Bezug zum Schönbuch vorhanden (Kultur, Geschichte, Geologie, Natur, ...)
- Nach Möglichkeit nicht kommerziell, also wenn überhaupt auch nur eine geringe Teilnehmergebühr
Interesse? Schreiben Sie uns eine E-Mail, dann können wir Ihnen mitteilen, ob Ihre Veranstaltung in das Programmheft aufgenommen werden kann. Redaktionsschluss für die Druckversion ist jeweils Mitte November des Vorjahres.


