Dennoch steht der vernünftige Umgang mit Feuer im Wald grundsätzlich außer Frage. Auch besteht das Rauchverbot aus dem Landeswaldgesetz vom 1.März bis 31.Oktober im Wald weiterhin. Das gesetzliche Rauchverbot im Wald gilt unabhängig der Waldbrandgefahr immer für den genannten Zeitraum.
Ein offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Den Platz für eine Feuerstelle suchen Forstleute mit großer Sorgfalt aus. Daher sind mitgebrachte mobile Grillgeräte im Wald generell verboten.
Auch Müll muss wieder mitgenommen und zu Hause entsorgt werden.
Jeder kann durch das eigene persönliche Verhalten dazu beitragen, mit dem Wald und der Natur verantwortungsvoll umzugehen.



