Auch beim Spazierengehen Abstand wahren!

Halten Sie mindestens 1.5m Abstand

Kein Kino, kein Fitnessstudio, kein Freizeitpark... Derzeit genießen ungewöhnlich viele Leute die frische Luft im Wald. Das führt dazu, dass man sich auch mal über den Weg läuft.

Bitte achten Sie auch bei solchen Begegnungen darauf, den zur Vermeidung einer Ansteckung mit Covid 19 empfohlenen Mindestabstand einzuhalten. So ungewohnt und unhöflich es sich anfühlt, im Moment sollten wir alle unser Verhalten anpassen. Laufen Sie bei Begegnungen auf der rechten Wegseite. Wenn Sie mit anderen Leuten aus Ihrem Haushalt unterwegs sind, gehen Sie am besten sogar im Gänsemarsch hintereinander. So lässt sich die volle Wegbreite als Abstand zwischen den entgegenkommenden Gruppen nutzen.

Beim Bundesgesundheitsministerium finden Sie tagesaktuelle Informationen zu SARS-CoV-2
Hier finden Sie die Verordnungen des Landes Baden-Württemberg