Infos für Veranstalter

Sie führen selbst Veranstaltungen im Naturpark Schönbuch durch und möchten gerne, dass wir Ihre Termine in den Veranstaltungskalender aufnehmen? Informationen dazu finden Sie in den folgenden Absätzen.

Inhalt

Vorgehensweise

Service Veranstaltungskalender

Veranstaltungen außerhalb des Programms

Meldung von Veranstaltungen

Kontakte


Vorgehensweise

Fall 1: klein, nicht-kommerziell, im Rahmen des Veranstaltungsprograms

Angebot einer Veranstaltung mit „nichtkommerziellem Charakter“ für eine zahlenmäßig begrenzte Gruppe überschaubarer Größe im Rahmen des Veranstaltungsprogramms des Naturparks Schönbuch.

Ablauf:

  1. Vorabsprache mit Forstrevierleitung
  2. Anmeldung über Formular an den Naturpark Schönbuch
  3. Prüfung des gesamten Veranstaltungsprogramms durch die Forstbehörden, bei Bedarf  Rücksprache zu einzelnen Veranstaltungen

i   Genehmigung des Veranstaltungsprogramms des Naturparks Schönbuch und aller darin enthaltenen Einzelveranstaltungen
i   Keine Erhebung einer Gebühr für die Prüfung

Fall 2: klein, nicht-kommerziell

Naturführer, Waldpädagogen oder bekannte Experten bieten eine Veranstaltung mit „nichtkommerziellem Charakter“ für eine zahlenmäßig begrenzte Gruppe überschaubarer Größe außerhalb des Veranstaltungsprogramms des Naturparks Schönbuch an.

Ablauf:

  1. Vorabsprache mit Forstrevierleitung/Unterer Forstbehörde, mindestens drei Wochen vorher
  2. Formlose Prüfung durch Forst per E-Mail (insb. auf Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, des Forstbetriebs oder der Erholung anderer Waldbesucher)
  3. Für die Bewerbung auf der HP des Naturparks Anmeldung über Formular an den Naturpark Schönbuch und E-Mail.

i   Keine Genehmigung der Einzelveranstaltung notwendig, lediglich formlose Prüfung
i   Keine Erhebung einer Gebühr für die formlose Prüfung

Fall 3: kommerziell oder potentiell problematisch

Angebot einer Veranstaltung mit „kommerziellem Charakter“ oder Ausführung von Veranstaltungen, von denen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, des Forstbetriebs oder der Erholung anderer Waldbesucher ausgehen können.

Ablauf:

  1. Antrag an Untere Forstbehörde
  2. Förmliche Genehmigung der Einzelveranstaltung durch Forst, ggf. Erhebung einer Gebühr nach Gebührenverordnung
  3. Parallel zum Genehmigungsverfahren: Absprache, Antrag und Gestattung durch den Waldbesitzer
  4. Für die Bewerbung auf der HP des Naturparks Anmeldung über Formular an den Naturpark Schönbuch und E-Mail.

Service Veranstaltungskalender

  • Wir kümmern uns um Bewerbung und Genehmigung
    • Die Angebote erscheinen im gedruckten Programm (Auflage 2019: 20.000) sowie auf der Termineseite des Naturparks. Weitere Veröffentlichungen, etwa im Newsletter, bei Facebook, Treffpunkt Wald oder anderen Plattformen, sind möglich.
    • Sofern die Veranstaltung nach Landeswaldgesetz genehmigungspflichtig und -fähig ist, wird die Genehmigung mit der Aufnahme ins gedruckte Programm in Aussicht gestellt. (Fall 1)
    • Ausnahme: Fall 3. Separat genehmigungspflichtig im Sinne von § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz bleiben kommerzielle Veranstaltungen und Sportveranstaltungen wie beispielsweise der Kirnberglauf, der Naturpark-Schönbuch-Lauf, der Nikolauslauf Tübingen und die Schönbuch-Trophy. Hierfür müssen die Veranstalter rechtzeitig Genehmigungsanträge bei der zuständigen unteren Forstbehörde stellen (Kontaktdaten).
  • Sie sind verantwortlich!
    Sie als Anbieter sind für Ihre Veranstaltungen selbst verantwortlich. Die Naturparkverwaltung tritt (außer bei eigenen Veranstaltungen) nicht als Veranstalter in Erscheinung. Nehmen Sie im Zweifel bitte Kontakt mit der Forstrevierleitung auf, bevor Sie eine Veranstaltung melden. Informieren Sie sich auch über die aktuellen Coronaverordnungen - Sie müssen dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.

Interesse? Schreiben Sie uns eine E-Mail, dann können wir Ihnen mitteilen, ob Ihre Veranstaltung in das Programmheft aufgenommen werden kann. Redaktionsschluss für die Druckversion ist jeweils Mitte November des Vorjahres.

Voraussetzungen, die für eine Aufnahme in den gedruckten Veranstaltungskalender erfüllt sein müssen:

  • Die Veranstaltung muss innerhalb der Grenzen des Naturparks stattfinden
  • Es ist ein Bezug zum Schönbuch vorhanden (Kultur, Geschichte, Natur, ...)
  • Nach Möglichkeit nicht kommerziell, also wenn überhaupt auch nur eine geringe Teilnehmergebühr (i.d.R. kostenlos oder 5€)

Die forstrechtlichen Nebenbestimmungen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Veranstaltungen außerhalb des Programms

Veranstaltungen, die sich nach Redaktionsschluss (Mitte November des Vorjahres) oder im Lauf des Jahres ergeben, veröffentlichen wir gerne bei den Terminen. (Siehe: „Meldung einer Veranstaltung“)

Abhängig von der Veranstaltung gilt für Sie die in Fall 2 oder Fall 3 beschriebene Vorgehensweise.


Meldung von Veranstaltungen

Sie verfügen bereits über die nötigen Zugangsdaten und wollen Ihre Veranstaltungen aktualisieren?

Den Meldebogen finden Sie unter diesem Link.

Das Handbuch mit aktuellen Erklärungen zur online-Meldung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Möchten Sie zum ersten Mal eine Veranstaltung melden?

Schreiben Sie bitte eine Mail. Wenn Ihre Veranstaltung in das Programm passt, lassen wir Ihnen die Zugangsdaten zukommen. Die weitere Vorgehensweise entspricht der oben beschriebenen.


Kontakte

Untere Forstbehörden

Böblingen

Landratsamt Böblingen – Forsten
Parkstr. 16
71034 Böblingen

 

Esslingen

Forstamt Esslingen
Osianderstr 6
73230 Kirchheim

 

Reutlingen

Kreisforstamt Reutlingen
Schloßhof 4
72525 Münsingen

 

Tübingen

Landratsamt Tübingen – Abteilung Forst
Eberhardstraße 21
72108 Rottenburg am Neckar

 

Forstrevierleitungen

Um Probleme mit Hiebvorhaben und ähnliches zu vermeiden, kontaktieren Sie bitte den lokal zuständigen Förster.

 

Böblingen

Esslingen

Reutlingen

Tübingen